Der Pastoralrat ist das übergeordnete Beratungsgremium der Pfarreiengemeinschaft, während der Pfarrgemeinderat und die Kirchenverwaltung für die jeweilige Pfarrgemeinde verantwortlich ist.
Diese Gremien werden im Folgenden vorgestellt.
Pastoralrat: Gemeinsame Verantwortung übernehmen
In jeder Pfarrei gibt es ein Laiengremium, das die pastorale Verantwortung mitträgt:
Der Pfarrer als Leiter der Pfarreiengemeinschaft ermutigt alle gewählten Getauften zum Dienst an den Menschen, die uns anvertraut sind.
Die Aufgaben des Pastoralrats
Der Pastoralrat bespricht Angelegenheiten und Maßnahmen, die alle Mitgliedspfarreien betreffen.
Pfarrgemeinderat: Ihre Vertretung vor Ort
Der Pfarrgemeinderat ist das vom Diözesanbischof legitimierte Gremium zur Ausübung des Laienapostolates auf der Ebene der Einzelpfarrei. Er arbeitet dazu unter der Gesamtverantwortung des
eigenen Pfarrers mit den anderen Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft
eng zusammen.
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates
Kirchenverwaltung: Verantwortlich für Gebäude und Investitionen
Jede Kirchenstiftung in unserer Pfarreiengemeinschaft hat eine eigene Kirchenverwaltung. Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und je nach Größe der Kirchengemeinde vier bis sechs von der jeweiligen Kirchengemeinde gewählten Mitgliedern.
Aufgabe ist die Verwaltung der kirchlichen Immobilien (Pfarrkirche, Kapellen, Pfarrhof, Friedhof, Kindergarten etc.) und der vorhandenen Rücklagen.
Die Kirchenverwaltung sorgt dafür, dass die Vermögenserträge sowie die eingehenden Spenden so eingesetzt werden, dass eine würdige Feier der Gottesdienste gewährleistet ist. Hierfür berät und entscheidet sie über notwendige Investitionen wie z. B. in ein kaputtes Kirchendach, nicht funktionierende Heizung, defekte Kirchenorgel,… .
Die jeweiligen Kirchenstiftungen stellt gerne Spendenbescheinigungen aus, falls jemand aus der Kirchengemeinde einen Beitrag zur Ausführung eines bestimmten anstehenden Projekts leisten möchte.
Die Kirchenverwaltung erstellt für jedes Kalenderjahr eine Jahresrechnung, die von der Diözese geprüft wird. Diese Jahresrechnung kann nach Erstellung auch öffentlich eingesehen werden.
Anfragen an die einzelnen Kirchenverwaltungen bitte einfach über das Pfarrbüro leiten.